Schicksalsschläge kann man nicht planen oder gar verhindern – aber man kann vorsorgen, dass zumindest das Nötige geregelt ist.
Wieder einmal habe ich hautnah erlebt, wie wichtig es ist, dass man vor allem eine Vorsorgevollmacht rechtzeitig ausgefüllt hat.
Ein Bekannter wurde gerichtlich als Betreuer für eine sehr nahestehende Person bestellt, die ihm sehr am Herzen liegt und durch eine plötzliche, schwere Erkrankung in diesem Sinn hilfebedürftig wurde.
Soweit – so gut – dachte er sich.
Er hatte sich immer vorgenommen, dass er für diesen lieben Menschen sorgen würde, wenn es einmal darauf ankäme, schließlich lebten sie seit Jahrzehnten in einer guten Wohngemeinschaft. Jeder hatte seinen Bereich und abwechselnd sorgte man für den Kühlschrankinhalt oder Kleinigkeiten des Alltags, ohne hier genau zu rechnen oder es strikt zu teilen, auch wenn es eben nur eine Wohngemeinschaft und keine Partnerschaft war.
Nun war es also soweit. Durch mehrere heftige, aufeinanderfolgende Schlaganfälle war die Mitbewohnerin nicht mehr voll geschäftsfähig und obwohl schon über 80 Jahre alt, wurde er gerichtlich als Betreuer eingesetzt. Das lag ja auch nahe und doch er hatte nicht mit dem gerechnet, was nun auf ihn zukam. WEITERLESEN