Schicksalsschläge kann man nicht planen oder gar verhindern – aber man kann vorsorgen, dass zumindest das Nötige geregelt ist.
Wieder einmal habe ich hautnah erlebt, wie wichtig es ist, dass man vor allem eine Vorsorgevollmacht rechtzeitig ausgefüllt hat.
Ein Bekannter wurde gerichtlich als Betreuer für eine sehr nahestehende Person bestellt, die ihm sehr am Herzen liegt und durch eine plötzliche, schwere Erkrankung in diesem Sinn hilfebedürftig wurde.
Soweit – so gut – dachte er sich.
Er hatte sich immer vorgenommen, dass er für diesen lieben Menschen sorgen würde, wenn es einmal darauf ankäme, schließlich lebten sie seit Jahrzehnten in einer guten Wohngemeinschaft. Jeder hatte seinen Bereich und abwechselnd sorgte man für den Kühlschrankinhalt oder Kleinigkeiten des Alltags, ohne hier genau zu rechnen oder es strikt zu teilen, auch wenn es eben nur eine Wohngemeinschaft und keine Partnerschaft war.
Nun war es also soweit. Durch mehrere heftige, aufeinanderfolgende Schlaganfälle war die Mitbewohnerin nicht mehr voll geschäftsfähig und obwohl schon über 80 Jahre alt, wurde er gerichtlich als Betreuer eingesetzt. Das lag ja auch nahe und doch er hatte nicht mit dem gerechnet, was nun auf ihn zukam.
Der ganze Aufwand für all die Nachweise (selbst für kleinste Einkäufe im Haushalt…), die nun sogar für alltägliche Dinge nötig wurden, all das raubte ihm fast den Schlaf.
Manchmal bezahlte er einfach alles nur noch selbst, um es einfacher zu gestalten. Doch das war auf Dauer kaum eine Lösung.
Gerichtlich bestellte Betreuer haben einfach andere Pflichten und Vorgaben, als ein Betreuer, der rechtzeitig benannt und festgelegt wurde.
Jetzt – nach mehr als einem Jahr wurde endlich die Vorsorgevollmacht wieder gefunden, die man zwar ausgefüllt, aber „verlegt“ und „vergessen“ hatte und weswegen eine gerichtliche Betreuung nötig war.
Jetzt ist alles viel einfacher und leichter geworden und die Situation entspannt sich zusehends. Mit seinen über 80 Jahren hat der Bekannte nun erleichtert festgestellt, dass es sich wirklich gelohnt hat, dass man vor einigen Jahren bereits an eine solche Lage gedacht hatte und eine Vorsorgevollmacht existierte, denn jetzt kannte er aus eigener Erfahrung den großen Unterschied zwischen „Nachsehen haben“ und „vorgesorgt haben“.
Als Moderatorin für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erlebe ich oft, dass man meint, man hätte ja noch alle Zeit der Welt.
Doch ganz plötzlich kann ein Unfall, eine Erkrankung … die Situation drastisch verändern.
Durch mein praxisrelevantes, medizinisches und pflegerisches Wissen kann ich bei meinen Beratungsvorträgen sehr konkret und ganz persönlich auf die Fragen der TeilnehmerInnen eingehen.
Auf diese Weise ist das Nachdenken, eine eigene Entscheidung finden und dann das Ausfüllen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht viel einfacher und man hat sinnvoll vorgesorgt. (Übrigens – Man kann jederzeit die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auch wieder ändern!)
JETZT vorsorgen!
Informieren, Entscheidung finden und ausfüllen!
Kleiner Aufwand – große Wirkung!
Gerne stehe ich Ihnen dabei mit kompetentem Rat zur Seite. Ob im Frauenverein, in der Seniorengruppe oder auch privat im kleinen oder größeren Kreis – nehmen Sie einfach Kontakt auf, um weitere Einzelheiten (Termine, Kosten …) abzusprechen.